Sparwochen.....


Angebot  im April + Juli

Frühjahr/Sommmer Angebot
April + Juni 2012

von Montag bis Freitag

statt 98,00 € nur 90,00 € pro Pers.

Kostenloses Parken am Haus in Kat: A


Arrangements 2012.....

Pfirsichblütenfest

Ein fantastisches Erlebnis wenn die Weinbergspfirsichblüten das Moseltal in noch zaghafte, rosa Farben tauchen. Ein unvergesslicher Anblick den Sie genießen sollten.
   

Pfirsichblütenfest vom 14. bis 16.04.2012

2 x Übernachtung
2 x gutes reichh Frühstück
1 x Kaffee + Kuchen
1 x Wanderung nach Cochem
1 x Gästeticket für Bus und Bahn

Kostenfreies Parken am Haus

Preis pro Person 62,00 EURO


Osterwochenende

Wenn der Osterhase durch die Weinberge hoppelt, die Natur im Moseltal mit frischen Frühlingsfarben startet, bieten wir Ihnen ein Osterarrangement.
 

Oster-Angebot vom 05. bis 09.04.2012

4 x Übernachtung
4 x gutes reichh. Frühstück
1 x Begrüßungsgetränk

1 x Weinbergswanderung mit Imbiss
1 x pro Zimmer 1 Fl. Wein
1 x Gästeticket für Bus und Bahn

Kostenfreies Parken am Haus

Preis pro Person 108,00 EURO


Langeswochenende (Fronleichnam)

Genießen Sie ein langes Wochenende, vielleicht zur Traubenblüte, den Duft der durch das Moseltal zieht zu erschnuppern.
 

Fonleichnam vom 06. bis 10. Juni

4 x Übernachtung
4 x gutes reichh. Frühstück
1 x Begrüßungsgertränk
1 x Planwagenfahrt mit Imbiss 4-5 Std.
1 x Gästeticket für Bus und Bahn

Kostenfreies Parken am Haus

pro Person 120,00 EURO


Sommerangebot
Angebot
vom 06. bis 11.05.2012 und
vom 10. bis 15.06.2012

 

5 x Übernachtung
5 x gutes reichh. Frühstück
1 x Begrüßungsgetränk
1 x Fahrrad (Tag)
1 x Weinbergswanderung mit Imbiss
1 x Gästeticket mit Bus und Bahn

Kostenfreies Parken am Haus

pro Person 129,00 EURO

 


  

Wir behalten uns vor, Veranstaltungen oder Programmpunkte witterungs- oder Teilnahme bedingt
ab zu ändern.

Angebote in Zimmer der Kat: A, DU/WC, Fön, Radio, Sat-TV.
Preise gelten pro Person im Doppelzimmer
Unsere Zimmer sind alle Ni
chtraucherzimmer.
Haustiere sind nicht erlaubt.

Mit erscheinen dieser Liste, werden alle vorhergehenden Preislisten ungültig.

Aufgrund einer Rahmenvereinbarung mit dem Freizeitzentrum Cochem erhalten die Gäste unseres Hauses für das Moselbad Cochem mit seinem Hallen-Wellen und Erlebnis und Spaßbad mit dem einzigartigen Kinderland, der Sauna Landschaft und dem Freibad eine Ermäßigung von 10%.

 

Ganz Neu

Das Gästeticket
Es berechtigt zur kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Landkreis Cochem-Zell.
Die Linienbusse des öffentlichen Personennahverkehrs, sowie die (RB) Regionalbahn und des (RE) Regionalexpress
// IC und ICE dürfen nicht damit benutzt werden. //

 

 

Gastaufnahmevertrag

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Gemäß DEHOGA-Beherbergungsvertrag für Reservierungen

 

Der DEHOGA hat folgende Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtssprechung bestätigt. Vor allem in dem Fall, dass der Gast ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen möchte, ist es wichtig, dass die Vertragspartner ihrer Rechte und Pflichten kennen, um nicht in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch zu nehmen, die Ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt.

1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.

2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen mit Frühstück 20%, Halbpension 30%, Vollpension 40% des Pensionspreises.

5.
a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer ab 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Amtsgericht Cochem